Studien

… und andere Materialien

Philipp Fuchs et al. (2026): Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA): Organisation und Praxis der Beratung von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen im SGB III. IAB-Forschungsbericht, Nr. 3/2026, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Februar 2026
»Lange Zeit konzentrierten sich die Anstrengungen der Arbeitsvermittlung im SGB III vor allem auf Personen mit vergleichsweise guten Chancen auf eine zügige Re-Integration in den Arbeitsmarkt. Personen, die bei der Arbeitssuche mit größeren Hemmnissen konfrontiert sind, wurden vielfach nicht so intensiv gefördert, wie es möglich und sinnvoll gewesen wäre. Die „Interne ganzheitliche Integrationsberatung“ (INGA) richtet sich als spezialisiertes Beratungsangebot an Arbeitslose mit komplexen und multiplen Problemlagen und wurde im Rahmen des Forschungsprojekts „Betreuung arbeitsmarktferner Arbeitsloser“ (BafAlo) mittels qualitativer Methoden untersucht. Der neue IAB-Forschungsbericht stellt die wesentlichen Ergebnisse zu INGA vor.«
Zu der „Internen ganzheitlichen Integrationsberatung“ (INGA) vgl. auch diesen früheren Beitrag aus dem IAB:
Philipp Fuchs et al. (2024): Wie Arbeitsagenturen arbeitsmarktferne Arbeitslose durch spezialisierte Beratung unterstützen, in: IAB-Forum, 04.11.2024

Julia Backmann et al. (2026): Die 4-Tage-Woche in Deutschland: Ein Follow-Up zwei Jahre nach dem Start der Pilotstudie, Berlin: Intraprenör, Februar 2026

BA (2026): Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen, Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit (BA), Februar 2026

Andreas Friemer und Günter Warsewa (2026): Der Weiterbildungssektor im Land Bremen. Strukturen, Herausforderungen, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse, Bremen: iaw – Institut für Arbeit und Wirtschaft und Arbeitnehmerkammer Bremen, 2026

Senghaas, Monika (2026): Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis. IAB-Forschungsbericht, Nr. 2/2026, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Februar 2026
»Mit der Bürgergeldreform wurde der sogenannte Kooperationsplan eingeführt. Jobcenter sollen für jede leistungsberechtigte Person einen solchen Plan erstellen und darin das Eingliederungsziel sowie wichtige Schritte auf dem Weg dorthin festhalten. Der Kooperationsplan ist nicht unmittelbar mit Rechtsfolgen verknüpft. Für diesen Forschungsbericht ausgewertete Kooperationspläne enthielten neben arbeitsbezogenen Zielen und Aktivitäten vergleichsweise häufig Zwischenziele und Teilschritte aus anderen Bereichen, beispielsweise zum Spracherwerb. Zudem wurden bei der Arbeitsaufnahme zu berücksichtigende Rahmenbedingungen, etwa gesundheitliche Einschränkungen, festgehalten. Als Unterstützung durch das Jobcenter wurde am häufigsten auf arbeitsmarktbezogene Beratung und die Zusendung von Stellenvorschlägen verwiesen. Jobcentermitarbeitende sehen die Kürze und Übersichtlichkeit des Kooperationsplans positiv. Sie kritisieren jedoch, dass es zu langwierig und aufwändig ist, Leistungen zu mindern, wenn Leistungsberechtigte die im Kooperationsplan festgehaltenen Aktivitäten nicht erbringen. Zudem halten sie es für wenig sinnvoll, mit allen Leistungsberechtigten einen Kooperationsplan abzuschließen. In Beratungsgesprächen wird der Kooperationsplan vorrangig als Zusammenfassung und Dokumentation genutzt. Das bedeutet, dass zunächst losgelöst vom Kooperationsplan über Zielperspektiven und die nächsten anstehenden Schritte gesprochen wird. Im Anschluss wird das Besprochene im Kooperationsplan dokumentiert. Dieser Prozess wird überwiegend durch Jobcentermitarbeitende gesteuert. Die für 2026 geplante Reform des SGB II behält die rechtliche Unverbindlichkeit des Kooperationsplans bei. Gleichzeitig werden die Regeln für die Festlegung rechtsverbindlicher Mitwirkungspflichten präzisiert. Dies kann möglicherweise die Akzeptanz des Kooperationsplans in den Jobcentern fördern. Es bleibt abzuwarten, welche Rolle das Instrument unter den veränderten Rahmenbedingungen in der Beratungspraxis spielen wird.«

Elisabeth Artmann (2026): Umschulungsbereitschaft von Geringqualifizierten und finanzielle Anreize. IAB-Forschungsbericht, Nr. 1/2026, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Februar 2026
»In einer sich rapide wandelnden Arbeitswelt ist berufliche Weiterbildung wichtiger denn je. Um finanzielle Anreize für eine geförderte abschlussorientierte Weiterbildung zu schaffen, wurde im Jahr 2016 eine erfolgsabhängige Weiterbildungsprämie in Höhe von 2.500 Euro und im Jahr 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro eingeführt. Der vorliegende Bericht basiert auf einer Befragung von Geringqualifizierten zwischen 25 und 60 Jahren, die unabhängig von ihrem Erwerbsstatus zur Teilnahme eingeladen wurden. Knapp 61 Prozent der Befragten bezogen eigenen Angaben zufolge Bürgergeld. Laut der Befragung waren die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld ‑ trotz einer hohen geäußerten Umschulungsbereitschaft ‑ nur einer Minderheit bekannt. Wichtige Attraktivitätskriterien von Umschulungen waren für die Befragten ein zur Person passendes Berufsziel sowie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld waren für einen Teil der Befragten zwar auch wichtig, spielten insgesamt aber eine geringere Rolle als andere Kriterien. Häufig genannte Gründe, eine mögliche Umschulung abzulehnen, waren der Verzicht auf ein richtiges Einkommen während der Umschulung und die Unsicherheit über deren finanziellen Ertrag. Bürgergeldbeziehende nannten zudem häufig Kinderbetreuungsverpflichtungen und gesundheitliche Probleme als Weiterbildungshemmnisse.«

Birgit Schulz (2026): Aktuelle Trends: Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln – Was bedeutet das?, in: Wirtschaft im Wandel, Heft 1/2026
»Aktuell wird diskutiert, Minijobs schrittweise in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Nach Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) würde dies bei etwa vier Millionen betroffenen Minijobbern Zusatzeinnahmen der Sozialversicherungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen bedeuten.«

Yuliya Kosyakova et al. (2026): IAB-BAMF-SOEP-Befragung verknüpft mit BA-Beschäftigungsstatistik: Deutliche Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter. IAB-Kurzbericht, Nr. 3/2026, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Februar 2026
»Die Hälfte der zu Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine nach Deutschland eingereisten ukrainischen Geflüchteten ist dreieinhalb Jahre nach ihrem Zuzug beschäftigt. Zwischen Frauen und Männern bestehen jedoch weiterhin Unterschiede, wie dieser IAB-Kurzbericht zeigt. Frauen arbeiten häufiger in Helfertätigkeiten und Männer häufiger in Fachkraftpositionen. Ein erheblicher Teil beider Geschlechter ist zudem in systemrelevanten und in Engpassberufen beschäftigt.«

Bundesrechnungshof (2025): Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II. Vergabemaßnahmen bei zugelassenen kommunalen Trägern, Bonn, 15.12.2025
»Der Bundesrechnungshof hat die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II durch Vergabemaßnahmen bei zugelassenen kommunalen Trägern (Jobcenter) geprüft. Eine Förderung nach § 16h SGB II zielt u. a. darauf ab, junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, die Schule oder eine Ausbildung abzuschließen, durch niedrigschwellige Angebote zu unterstützen. Bei 12 der 17 Maßnahmen hatten die Jobcenter nicht dokumentiert, wie sie den Bedarf für die Förderung nach § 16h SGB II analysiert hatten. Auch die wenigen vorhandenen Bedarfsanalysen waren unvollständig, insbesondere fehlten Angaben zur Bedarfsermittlung der Teilnehmendenplätze und zur Abstimmung mit der öffentlichen Jugendhilfe. Ohne Bedarfsanalyse besteht das Risiko, unnötige und damit unwirtschaftliche Maßnahmen zu finanzieren. Die Jobcenter müssen deshalb den Bedarf klar ermitteln und dokumentieren, bevor sie Aufträge erteilen oder Verträge verlängern. Sie müssen sich zudem mit der Jugendhilfe abstimmen, um Mehrfachförderungen zu vermeiden.«

Jonas Hennrich und Daria Schaller (2026): Berufseinsteiger*innen im Fokus: Unternehmen setzen auf Soft Skills und Künstliche Intelligenz, in: ifo Schnelldienst, Heft 1/2026
»Das ifo Institut befragt in Zusammenarbeit mit Randstad Deutschland quartalsweise deutsche HR-Abteilungen zu personalpolitisch relevanten Themen. Neben wiederkehrenden Standardfragen standen im vierten Quartal Berufseinsteiger und die Bedeutung von Berufserfahrung im Fokus. Etwa ein Drittel der Unternehmen sieht Berufserfahrung inzwischen als stärkeres Einstellungskriterium, während die Mehrheit keinen Bedeutungszuwachs beobachtet. Bei Einsteigern zählen vor allem Kommunikations- und Teamfähigkeit, gefolgt von Selbstorganisation und Verantwortungsbewusstsein. Außerdem gewinnt Künstliche Intelligenz (KI) an Bedeutung: Viele Unternehmen planen, KI bei typischen Einsteigeraufgaben einzusetzen, einen großflächigen Ersatz von Mitarbeitenden erwarten jedoch nur wenige. Die meisten Betriebe planen, die Zahl der Einstiegsstellen stabil zu halten.«

Andreas Jansen und Martin Brussig (2026): Transformation der Industrie in Berlin und Brandenburg – Folgen für den Arbeitsmarkt. IAQ-Report 2026-02, Duisburg: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Februar 2026
»Die vielfach diskutierte Wirtschaftstransformation ist auf den Arbeitsmärkten in der Region Berlin-Brandenburg schon heute sichtbar. In manchen industriellen Segmenten und Regionen entstehen neue Jobs, während vor allem die klassischen Bereiche der Metall- und Elektroindustrie Beschäftigung verlieren. Die Heterogenität zwischen Arbeitsmarktregionen und Branchen nimmt zu. In Berlin besteht in einzelnen Berufsgruppen kein oder nur ein geringer Engpass an Fachkräften. Hingegen bestehen Engpässe in den meisten brandenburgischen Regionen und betreffen mehrere Berufsbereiche der Metall- und Elektroindustrie. Für die Arbeitsmarktsteuerung und Fachkräftesicherung bedeutet dies, dass vor allem für die peripheren und industriell geprägten Regionen Brandenburgs eine klare und akute Notwendigkeit besteht, Arbeitskräftemangel zu beheben. Aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive ist ein kleinräumiges und sektorales Matching unerlässlich, um sowohl Überhänge als auch Engpässe auszugleichen. Der mit der Transformation einhergehende Bedarf an passgenauer und flexibler Arbeitsmarktsteuerung sollte die Sozialpartner einbeziehen.«

Gerard J. van den Berg et al. (2025): Effects of Welfare Sanctions in Couple Households. IZA DP No. 18253, Bonn: IZA – Institute of Labor Economics, November 2025
»Bedarfsorientierte Sozialleistungen werden in der Regel auf Haushaltsebene gewährt. Die Bemühungen arbeitsloser Sozialleistungsempfänger um eine neue Beschäftigung werden überwacht, und die Nichteinhaltung der Anforderungen zur Arbeitssuche kann zu Sanktionen und damit zu einem vorübergehenden Rückgang des Haushaltseinkommens führen. Bei arbeitslosen Paaren, die Sozialleistungen beziehen, wird eine Sanktion in der Regel durch einen der Partner ausgelöst, aber potenziell wird die Belastung von beiden getragen. Wir untersuchen die Auswirkungen von Sanktionen auf ihre Übergangsquoten in den Arbeitsmarkt. Wir untersuchen theoretische Implikationen und liefern empirische Belege auf der Grundlage von Verwaltungsdaten aus Deutschland. Wir stellen fest, dass Sanktionen die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung sowohl für den sanktionierten Sozialhilfeempfänger als auch für dessen Partner erhöhen. Frauen reagieren stärker auf eine Sanktion ihres Partners als Männer.«

Wido Geis-Thöne (2025): 300.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen. Eine Betrachtung der Entwicklung von Bestand und Bedarf an Betreuungsplätzen. IW-Report, Nr. 63/2025, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), November 2025
»Hatte die Zahl der unter Dreijährigen in institutioneller Betreuung im Jahr 2023 mit 857.000 ihren Höchststand erreicht, ist sie bis zum Jahr 2025 wieder um 56.000 oder 6,5 Prozent auf nur noch 801.000 gesunken. Niedriger lag sie letztmals im Jahr 2018. Ursächlich hierfür sind vorwiegend die stark gesunkenen Kinderzahlen. Lebten Ende des Jahres 2022 noch 2,28 Millionen unter Dreijährige in Deutschland, waren es Ende des Jahres 2024 nur noch 2,12 Millionen. Gleichzeitig ist im letzten Jahr allerdings auch die Betreuungsquote leicht von 38,2 Prozent auf 37,8 Prozent gesunken (jeweils bezogen auf Kinderzahlen nach Korrektur der Bevölkerungsbestände mit dem Zensus 2022), was bisher nur einmal – im Umfeld der Corona-Pandemie im Jahr 2021 – der Fall war. Legt man die Angaben von Eltern zu den Betreuungswünschen für ihre unter Dreijährigen aus dem Vorjahr zugrunde, hätte im Jahr 2025 an sich ein Bedarf an 1,10 Millionen Betreuungsplätzen bestanden, womit sich rechnerisch eine Lücke von 300.000 Plätzen ergibt.«

Michaelle Nintcheu (2025): Fachkräfteeinwanderung über die Chancenkarte. IW-Kurzbericht, Nr. 96/2025, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), November 2025
»Die Chancenkarte zählt zu den populärsten Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und erleichtert Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt – doch die Regelung ist in der bisherigen Umsetzung schwierig und vielen Arbeitgebern noch unbekannt.«

Aktion Mensch (2025): Inklusionsbarometer Arbeit. Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, 13. Jahrgang (2025), Bonn: Aktion Mensch, November 2025

Anna Bindler et al. (2025): Erwerbstätigkeit im Alter: bereits bedeutend – aber ausbaufähig, in: DIW Wochenbericht, Nr. 48/2025
»Eine höhere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen wird häufig als Möglichkeit gesehen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das tatsächlich realisierbare Potenzial lässt sich jedoch nur schwer abschätzen. Ein Ausgangspunkt ist die bereits bestehende Beschäftigung Älterer. Auswertungen von Daten des Mikrozensus 2022 zeigen, dass Personen im Alter von 66 Jahren und älter bereits heute einen beachtlichen Anteil der Erwerbstätigen stellen, ihre durchschnittlichen Arbeitszeiten fallen jedoch niedriger aus als bei Jüngeren. Unter den älteren Erwerbstätigen sind Selbstständige überdurchschnittlich stark vertreten. Je besser die gesundheitliche Verfassung und je höher das Bildungsniveau, desto größer ist die Erwerbsbeteiligung im Alter. Die Beschäftigung Älterer erstreckt sich zudem über zahlreiche Branchen. Sie sind etwa genauso häufig wie Jüngere in Berufen tätig, in denen die Arbeitsnachfrage das Angebot nicht nur kurzfristig übersteigt (Engpassberufe). Neben Anpassungen im Renten- und Steuerrecht könnten vor allem Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Gesundheit zu einer weiteren Ausweitung der Beschäftigung Älterer beitragen.«